"Vollzug des § 20 RFV Arbeitszwang."@de . . . . . . . . . "Art: Abschrift"@de . . "074/0112a.jpg" . "Vorherige Untersuchung durch den Amtsarzt. Überstellung im polizeilichen Schubverkehr. Dauer mindestens 3 Monate und nicht mehr als 3 Jahre.III. An das Konzentrationslager Dachau ist vom Führsorgeverband ein Tagessatz von 1,20 RM zu zahlen.IV. Pressenotiz."@de . "29.10.1934" .