Vollzug des § 20 RFV Arbeitszwang.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-003-074_0112a_jpg an entity of type: Record
Vollzug des § 20 RFV Arbeitszwang.
Vollzug des § 20 RFV Arbeitszwang.
29.10.1934
Art: Abschrift
Vorherige Untersuchung durch den Amtsarzt. Überstellung im polizeilichen Schubverkehr. Dauer mindestens 3 Monate und nicht mehr als 3 Jahre.III. An das Konzentrationslager Dachau ist vom Führsorgeverband ein Tagessatz von 1,20 RM zu zahlen.IV. Pressenotiz.