"Adressat: Dienststellen der Abteilungen II und III im HauseAuf Anordnung sind die Schutzhaftbefehle nicht mehr unter der Bezeichnung\"Der Pr. Min.-Präs. Chef der Geheimen Staatspolize\", sondern unter der Bezeichnung\"Preußische Geheime Staatspolizei - der stellvertretende Chef und Inspekteu\" anzufertigen. Es wird auf den Erlaß des Reichsministers der Justiz vom 12.04.1934/26.04.1934 Bezug genommen."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "29.10.1934" . "Schutzhaft."@deu . . . . "Schutzhaft."@deu . .