. "074/0108a.jpg" . "Erlaß Reichsminister der Justiz vom 12.04.1934 / 26.04.1934"@de . . . . "29.10.1934" . "Art: Fotokopie vom Original"@de . . . . "Schutzhaft."@de . . "Adressat: die Dienststellen der Abteilungen II und III im HauseAnordnung des Geheimen Staatspolizeiamtes vom 31.05.1934Schutzhaftbefehle sind nicht mehr unter der Bezeichnung\"Der Preuß. Ministerprä., Chef der Geheimen Staatspolize\" sondern unter\"Preuß. Geheime Staatspolizei - der stellvertretende Chef und Inspekteu\" auszufertigen.Schutzhaftbefehle sind binnen 24 Stunden nach erfolgter Festnahme den Festgenommenen zuzustellen.Die Unterzeichnung der Schutzhaftbefehle hat sich der Leiter des Geheimen Staatspolizeiamtes vorbehalten."@de . .