Schutzhaft.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-003-074_0108a_jpg an entity of type: RecordSet

29.10.1934 
074/0108a.jpg 
Schutzhaft. 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: die Dienststellen der Abteilungen II und III im HauseAnordnung des Geheimen Staatspolizeiamtes vom 31.05.1934Schutzhaftbefehle sind nicht mehr unter der Bezeichnung"Der Preuß. Ministerprä., Chef der Geheimen Staatspolize" sondern unter"Preuß. Geheime Staatspolizei - der stellvertretende Chef und Inspekteu" auszufertigen.Schutzhaftbefehle sind binnen 24 Stunden nach erfolgter Festnahme den Festgenommenen zuzustellen.Die Unterzeichnung der Schutzhaftbefehle hat sich der Leiter des Geheimen Staatspolizeiamtes vorbehalten. 
Erlaß Reichsminister der Justiz vom 12.04.1934 / 26.04.1934 

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