Nicht angeführt (Dienstanweisung für die Ausübung der Oberleitung der Staatspolizeistelle Köslin).
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-003-074_0103a_jpg an entity of type: Record
Nicht angeführt (Dienstanweisung für die Ausübung der Oberleitung der Staatspolizeistelle Köslin).
Nicht angeführt (Dienstanweisung für die Ausübung der Oberleitung der Staatspolizeistelle Köslin).
21.09.1934
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: alle Dienststellen im HauseDurch Erl. des Hrn. Preuß. Min.-Präs. - Chef der Geheimen Staatspolizei - vom 16.07.1934 - B. Nr. 18795 I 1A - ist der Leiter der Staatspolizeistelle Stettin mit der Oberleitung der Staatspolizeistelle Köslin beauftragt worden. Die Aufgaben und Befugnisse, die der Staatspolizeistelle in Stettin auf Grund dieses Erl. zustehen, sind in einer Dienstanweisung in der gleichen Weise geregelt worden, wie dies durch die Verfg. vom 07.06.1934 - B. Nr. 14728 I 1 A - (I197, Folio 12).