Festnahme von Beamten und Behördenangestellten.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-003-074_0102a_jpg an entity of type: Record

05.09.1934 
074/0102a.jpg 
Festnahme von Beamten und Behördenangestellten. 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: alle Dienststellen im HauseFolgendes wird angeordnet: Vor jeder Festnahme eines Beamten oder Behördenangestellten ist der jeweils zuständige Behördenleiter rechtzeitig von der beabsichtigten Festnahme in Kenntnis zu setzen. Vor der Festnahme von Angehörigen der Wehrmacht und vor Durchsuchungen bei Reichswehrangehörigen sind die Dienststellen zu unterrichten. 

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