"Mit Erlaß des Reichsministeriums des Innern vom 12.04.1934 Nr. 133 II A/28.2. wurde die Schutzhaft neu geregelt. Im Hinblick hierauf wird in Zusammenfassung der bisher erlassenen Vorschriften über Schutzhaft folgendes bestimmt.I. ZuständigkeitII. Zulässigkeit der SchutzhaftIII. Verfahren.IV. Dauer der Schutzhaft.V. Unterbrechung der Schutzhaft.VI. Vollzug der SchutzhaftVII. Aufhebung der Schutzhaft.VIII. StatistikIX. Polizeiliche Festnahmen.Muster eines Schutzhaftbefehls."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "02.05.1934" . "Schutzhaft."@deu . . . . "Schutzhaft."@deu . .