Schr. des Reichstatthalters vom 20.03.1934 Schutzhaft betreffend. (I120, Folio 10-14).
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Schr. des Reichstatthalters vom 20.03.1934 Schutzhaft betreffend. (I120, Folio 10-14).
Schr. des Reichstatthalters vom 20.03.1934 Schutzhaft betreffend. (I120, Folio 10-14).
13.04.1934
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Reichsstatthalter in Bayern, MünchenDen Vorstellungen des Reichsstatthalters in Bayern werden widersprochen.Auch den unteren Behörden muß das Recht eingeräumt werden, Schutzhaftantrag zu stellen.Die Mißstände in der Gesetzgebung müssen vom Reich beseitigt werden.