"Adressat: Dezernat III B16) Die Beförderung der Schutzhaftsachen hat in roten Mappen mit der Aufschrift Schutzhaftsachen nach dem Erlaß vom 11.03.1934 zu erfolgen.7) Zur besonderen Kenntlichmachung ist sofort nach Eingang auf jede Sache ein Zettel zu kleben, der einen Vermerk trägt.8) Das Schutzhaftdezernat hat einen Nachmittagsdienst einzurichten."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "19.03.1934" . "Nicht angeführt (Bearbeitung der Schutzhaftsachen)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Bearbeitung der Schutzhaftsachen)."@deu . .