Nicht angeführt (Neuregelung der Schutzhaftbestimmungen in Preußen vom 11.03.1934).
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-003-074_0053a_jpg an entity of type: Record
Nicht angeführt (Neuregelung der Schutzhaftbestimmungen in Preußen vom 11.03.1934).
Nicht angeführt (Neuregelung der Schutzhaftbestimmungen in Preußen vom 11.03.1934).
12.03.1934
Art: Fotokopie vom Original
Die Schutzhaft darf in Zukunft nur noch von dem Geheimen Staatspolizeiamt, den Ober- und Regierungspräsidenten, den Polizei-Präs. von Berlin und Staatspolizeistellen angeordnet werden. Dienststellen der NSDAP dürfen von sich aus keine Festnahme tätigen.Die Gefängnisse, die neben den Polizeigefängnissen errichtet wurden, müssen aufgelöst werden.