"5) Verhaftungen, die keine\"Schutzhaf\" sind, dürfen nur von den hierfür gesetzlich bestimmten Behörden erfolgen."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "11.03.1934" . "Anordnungen von Schutzhaftmaßnahmen."@deu . . . . "Anordnungen von Schutzhaftmaßnahmen."@deu . .