"09.01.1934" . . "Schutzhaft."@deu . "Schutzhaft."@deu . "Adressat: LandesregierungenAnordnung über die Verhängung von Schutzhaft. Die verantwortlichen Stellen haben zu prüfen, ob ein begründeter Anlaß für Schutzhaft vorliegt.Es ist nicht angängig, daß an Stelle der Einleitung eines Strafverfahrens Schutzhaft angeordnet wird."@deu . . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . . . .