"Adressat: Abteilungsleiter IV, Geschäftsstellenleiter IV, Kommissariatsleiter IV, BüroAnordnung im Anschluß an eine Verfügung vom 28.11.1933, betr. Schutzhaft1) Schutzhäftlinge sind grundsätzlich in staatlichen Konzentrationslagern unterzubringen (Erlaß des Preußischen Ministers des Innern vom 14.10.1933) I20, Folio 2-3, 10-13)2) Die Zuteilung und Entlassung erfolgt nur durch das Preußische Ministerium des Innern.3) Anträge auf Verhängung von Schutzhaft sind mit ausführlicher Begründung vorzulegen.Ein ausgefüllter Fragebogen ist dem Schutzhaftantrag beizufügen."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "28.11.1933" . "Nicht angeführt (Vollstreckung der Schutzhaft)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Vollstreckung der Schutzhaft)."@deu . .