. . "Adressat: Regierungspräsident u. a.Verschärfung der Strafen für Berufsverbrecher.Vorbeugungshaft für Personen, die als Berufsverbrecher bekannt sind (§ 1 der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28.02.1933).Vorbeugungshaft auch für Personen, die zwar keine Berufsverbrecher sind, aber in diese Richtung zielende Absichten erkennen lassen.Angaben über die Durchführung durch die Landeskriminalpolizeistellen und spätere Einweisung in Konzentrationslager."@deu . . "Anwendung der vorbeugenden Polizeihaft gegen Berufsverbrecher."@deu . . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . . "Anwendung der vorbeugenden Polizeihaft gegen Berufsverbrecher."@deu . "13.11.1933 - 26.02.1934" .