"Adressat: die Herren Regierungspräsidenten pp.Bestimmungen des Preußischen MdI im Nachgang zu seinem Runderlaß vom 16.06.1933 IIG 1600/16.06.1933.1) Personen gegen die aus politischen Gründen Polizeihaft verhängt ist, sind in staatlichen Konzentrationslager unterzubringen - (§ 1. der Verordnung des Reichspräs. zum Schutz von Volk und Staat von 28.02.1933, RGBl. I S 83 - in Verbindung mit § 41 PVG)2) Staatliche Konzentrationslager sind:a) Lager Papenburg Bez.-Osnabrückb) Lager Sonnenburg Bez.-Frankfurt a. O.c) Lager Lichtenburg Bez. Merseburgd) Lager Brandenburg Bez.-Potsdam."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "14.10.1933" . "Vollstreckung der Schutzhaft."@deu . . . . "Vollstreckung der Schutzhaft."@deu . .