"3) Die Zuteilung und die Entlassung von Häftlingen an staatl. Konzentrationslager erfolgt nur noch durch Vermittlung der hierfür eingerichteten Dienststelle im MdI.4) Die Kosten der Häftlinge werden vom Staat getragen. Genaue Anordnungen zu den einzelnen Abschnitten."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "14.10.1933" . "Vollstreckung der Schutzhaft."@deu . . . . "Vollstreckung der Schutzhaft."@deu . .