"§ 1 I. In Deutschland besteht als einzige politische Partei die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei.§ 2 II. Wer es unternimmt, den organisatorischen Zusammenhalt einer anderen politischen Partei aufrecht zu erhalten oder eine neue politische Partei zu bilden, wird mit Zuchthaus bis zu drei Jahren oder mit Gefängnis von sechs Monaten bis zu drei Jahren bestraft."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "15.07.1933" . "Nicht angeführt (Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14.07.1933)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14.07.1933)."@deu . .