"Adressat: Landesregierungen für Preußen - Ministerium des Inneren und JustizministeriumFahrtenmesser sind keine Stoß- oder Stichwaffen im Sinne des § I des Gesetzes gegen Waffenmißbrauch vom 28.03.1931."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "23.06.1933" . "Gesetz gegen Waffenmißbrauch vom 28.03.1931 (RGBI I S 77) Vertrieb und Führung von Fahrtenmessern."@deu . . . . "Gesetz gegen Waffenmißbrauch vom 28.03.1931 (RGBI I S 77) Vertrieb und Führung von Fahrtenmessern."@deu . .