"Gesetz gegen Waffenmißbrauch vom 28.03.1931 (RGBI I S 77) Vertrieb und Führung von Fahrtenmessern."@de . . "074/0013a.jpg" . . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@de . . . "Adressat: Landesregierungen für Preußen - Ministerium des Inneren und JustizministeriumFahrtenmesser sind keine Stoß- oder Stichwaffen im Sinne des § I des Gesetzes gegen Waffenmißbrauch vom 28.03.1931."@de . "23.06.1933" . . . . . .