. . "074/0010a.jpg" . . . "Der kommissarische Ministerrat hat auf Grund des § 1 Abs. 1 des vorläufigen Gesetzes zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 31.03.1933 und des § 1 Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28.02.1933 als Landesregierung folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündigt wird:Artikel 1 bis Artikel 7 im Wortlaut."@de . "07.04.1933" . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@de . . . . . "Nicht angeführt (Gesetz über die Enteignung von zu antinationalen Zwecken verwendetem Gut)."@de .