. . . . "Nicht angeführt (Verordnung des Reichspräsidenten gegen Verrat am Deutschen Volke und hochverräterische Umtriebe)."@de . . "Auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird Folgendes verordnet:I. AbschnittVerschärfung der Vorschriften gegen Landesverrat und Verrat militärischer GeheimnisseII. AbschnittBekämpfung hochverräterischer Umtriebe.III. AbschnittVorschriften über Zuständigkeit und Strafverfahren.IV. AbschnittInkrafttreten der Verordnung."@de . "28.02.1933" . "074/0006a.jpg" . . . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@de . .