"Auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird Folgendes verordnet:I. AbschnittVerschärfung der Vorschriften gegen Landesverrat und Verrat militärischer GeheimnisseII. AbschnittBekämpfung hochverräterischer Umtriebe.III. AbschnittVorschriften über Zuständigkeit und Strafverfahren.IV. AbschnittInkrafttreten der Verordnung."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "28.02.1933" . "Nicht angeführt (Verordnung des Reichspräsidenten gegen Verrat am Deutschen Volke und hochverräterische Umtriebe)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Verordnung des Reichspräsidenten gegen Verrat am Deutschen Volke und hochverräterische Umtriebe)."@deu . .