Nicht angeführt (Verordnung des Reichspräsidenten gegen Verrat am Deutschen Volke und hochverräterische Umtriebe).
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-002-074_0006a_jpg an entity of type: Record
Nicht angeführt (Verordnung des Reichspräsidenten gegen Verrat am Deutschen Volke und hochverräterische Umtriebe).
Nicht angeführt (Verordnung des Reichspräsidenten gegen Verrat am Deutschen Volke und hochverräterische Umtriebe).
28.02.1933
Art: Fotokopie einer Abschrift
Auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird Folgendes verordnet:I. AbschnittVerschärfung der Vorschriften gegen Landesverrat und Verrat militärischer GeheimnisseII. AbschnittBekämpfung hochverräterischer Umtriebe.III. AbschnittVorschriften über Zuständigkeit und Strafverfahren.IV. AbschnittInkrafttreten der Verordnung.