Nicht angeführt (Verordnung des Reichspräsidenten gegen Verrat am Deutschen Volke und hochverräterische Umtriebe).

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Nicht angeführt (Verordnung des Reichspräsidenten gegen Verrat am Deutschen Volke und hochverräterische Umtriebe). 
Nicht angeführt (Verordnung des Reichspräsidenten gegen Verrat am Deutschen Volke und hochverräterische Umtriebe). 
28.02.1933 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird Folgendes verordnet:I. AbschnittVerschärfung der Vorschriften gegen Landesverrat und Verrat militärischer GeheimnisseII. AbschnittBekämpfung hochverräterischer Umtriebe.III. AbschnittVorschriften über Zuständigkeit und Strafverfahren.IV. AbschnittInkrafttreten der Verordnung. 

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