"Vom Präsidenten des Gauarbeitsamtes und Reichstreuhänder der Arbeit Niederschlesiens wird beanstandet, daß von einzelnen Betrieben die in der Reichstarifordnung über den Leistungslohn im Baugewerbe vom 02.06.1942 vorgesehenen Meldungen nicht rechtzeitig oder gar nicht abgegeben werden."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "20. Jahrhundert" . "Leistungslohn im Baugewerbe Nr. IV/7."@deu . . . . "Leistungslohn im Baugewerbe Nr. IV/7."@deu . .