Leistungslohn im Baugewerbe Nr. IV/7.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-211-071_0202a_jpg an entity of type: RecordSet

20. Jahrhundert 
071/0202a.jpg 
Leistungslohn im Baugewerbe Nr. IV/7. 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Vom Präsidenten des Gauarbeitsamtes und Reichstreuhänder der Arbeit Niederschlesiens wird beanstandet, daß von einzelnen Betrieben die in der Reichstarifordnung über den Leistungslohn im Baugewerbe vom 02.06.1942 vorgesehenen Meldungen nicht rechtzeitig oder gar nicht abgegeben werden. 

data from the linked data cloud