"Auf Grund einer neuen vertraglichen Regelung mit Wirkung vom 06.06.1943 wird das Arbeitsentgelt jüdischer Zwangsarbeiter nun geregelt:a) Ungelernte Arbeiter 4,50Verwaltungskostenzuschlag -30 4,80b) Facharbeiter 7,-"@deu . "Art: Fotokopie einer Vervielfältigung"@deu . "20.09.1943" . "Einsatz von jüdischen Zwangsarbeitern."@deu . . . . "Einsatz von jüdischen Zwangsarbeitern."@deu . .