"Adressat: Anorgana GmbH, DyhernfurthNach Benehmen mit dem Sonderbeauftragten des Reichsführers-SS für fremdvölkischen Arbeitseinsatz in Oberschlesien fallen die für Zwangsarbeiter zu zahlenden Trennungsentschädigungen in Höhe von RM 1 bzw. 1,50 pro Zwangsarbeiter und Kalendertag rückwirkend ab 01.08.1943 fort."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "25.08.1943" . "Fortfall der Trennungsentschädigung für Zwangsarbeiter."@deu . . . . "Fortfall der Trennungsentschädigung für Zwangsarbeiter."@deu . .