Anordnung der Sicherheitshaft durch die Sicherheitspolizei.

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Anordnung der Sicherheitshaft durch die Sicherheitspolizei. 
Anordnung der Sicherheitshaft durch die Sicherheitspolizei. 
04.02.1941 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Beauftragten des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes für Belg. und Nordfr. Dienststelle Brüssel.Nachrichtlich an OFKs und Feldkommandanturen (VCH) mit Durchschlägen für die Kreis- und Ortskommandanturen und Mil. Bef. i. Frankr. (Verwaltungsstab, Abteilung Verwaltung)I. Personen, die von der Sicherheitspolizei in Schutzhaft genommen werden.II. Begründung der Sicherheitshaft.III. Zuständigkeit für Haftnachweise (mündlich bis 7 Tg.).IV. Anweisung über Fortdauer der 7 Tg.-Haft nach erfolgtem schriftlichen Sicherheitsbefehl. 

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