Anordnung der Sicherheitshaft durch die Sicherheitspolizei.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-210-070_0012a_jpg an entity of type: Record
Anordnung der Sicherheitshaft durch die Sicherheitspolizei.
Anordnung der Sicherheitshaft durch die Sicherheitspolizei.
04.02.1941
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Beauftragten des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes für Belg. und Nordfr. Dienststelle Brüssel.Nachrichtlich an OFKs und Feldkommandanturen (VCH) mit Durchschlägen für die Kreis- und Ortskommandanturen und Mil. Bef. i. Frankr. (Verwaltungsstab, Abteilung Verwaltung)I. Personen, die von der Sicherheitspolizei in Schutzhaft genommen werden.II. Begründung der Sicherheitshaft.III. Zuständigkeit für Haftnachweise (mündlich bis 7 Tg.).IV. Anweisung über Fortdauer der 7 Tg.-Haft nach erfolgtem schriftlichen Sicherheitsbefehl.