Richtlinien für die Zusammenarbeit des KBJ und Ref. A 3 einschl. der Leitung des Jugendschutzlagers.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-209-003-069_0121a_jpg an entity of type: Record
Richtlinien für die Zusammenarbeit des KBJ und Ref. A 3 einschl. der Leitung des Jugendschutzlagers.
Richtlinien für die Zusammenarbeit des KBJ und Ref. A 3 einschl. der Leitung des Jugendschutzlagers.
20. Jahrhundert
Art: Fotokopie vom Original
V. Beobachtung der Zöglinge auf Veranlassung des Ref. A 3 mit halbjährl. Berichterstattung.VI. Entscheidung über die Entlassungsfrage nach 1 1/2 Jahren.VII. Die Verfügung über die Entlassung des Zöglings trifft Ref. A 3 unter Berücksichtigung des Gutachtens des KBJ.(KBJ - Kriminalbiologisches Institut).