Richtlinien für die Zusammenarbeit des KBJ und Ref. A 3 einschl. der Leitung des Jugendschutzlagers.

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Richtlinien für die Zusammenarbeit des KBJ und Ref. A 3 einschl. der Leitung des Jugendschutzlagers. 
Richtlinien für die Zusammenarbeit des KBJ und Ref. A 3 einschl. der Leitung des Jugendschutzlagers. 
20. Jahrhundert 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Kommandant des Jugendschutzlagers Mohringen, Lagerkommando des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück, Lagerleiterin des Jugendschutzlagers Uckermark, nachr. an die Führerschule der SicherheitspolizeiFolgende Richtlinien werden gegeben:I. Zu den Aufgaben des Jugendschutzlagers gehört die Erziehung und Förderung der Besserungsfähigen und Verwahrung der UnerziehbarenII. Referat A 3 entscheidet über die Unterbringungsanträge von Minderjährigen.III. Das Ergebnis der kriminalbiologischen Untersuchung wird dem Referat A 3 mitgeteilt.IV. Erziehung der Zöglinge in Gruppen. 

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