"20. Jahrhundert" . . "V. Beobachtung der Zöglinge auf Veranlassung des Ref. A 3 mit halbjährl. Berichterstattung.VI. Entscheidung über die Entlassungsfrage nach 1 1/2 Jahren.VII. Die Verfügung über die Entlassung des Zöglings trifft Ref. A 3 unter Berücksichtigung des Gutachtens des KBJ.(KBJ - Kriminalbiologisches Institut)."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . . . . . "Richtlinien für die Zusammenarbeit des KBJ und Ref. A 3 einschl. der Leitung des Jugendschutzlagers."@deu . "Richtlinien für die Zusammenarbeit des KBJ und Ref. A 3 einschl. der Leitung des Jugendschutzlagers."@deu .