Richtlinien für die Zusammenarbeit des KBJ und Ref. A 3 einschl. der Leitung des Jugendschutzlagers.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-209-002-069_0023a_jpg an entity of type: Record
Richtlinien für die Zusammenarbeit des KBJ und Ref. A 3 einschl. der Leitung des Jugendschutzlagers.
Richtlinien für die Zusammenarbeit des KBJ und Ref. A 3 einschl. der Leitung des Jugendschutzlagers.
20. Jahrhundert
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Kommandant des Jugendschutzlagers Mohringen, Lagerkommando des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück, Lagerleiterin des Jugendschutzlagers Uckermark, nachr. an die Führerschule der SicherheitspolizeiFolgende Richtlinien werden gegeben:I. Zu den Aufgaben des Jugendschutzlagers gehört die Erziehung und Förderung der Besserungsfähigen und Verwahrung der UnerziehbarenII. Referat A 3 entscheidet über die Unterbringungsanträge von Minderjährigen.III. Das Ergebnis der kriminalbiologischen Untersuchung wird dem Referat A 3 mitgeteilt.IV. Erziehung der Zöglinge in Gruppen.