"Zweck des Wachsturmes dargelegt. Unbotmässiges Benehmen und Nichteinhaltung der Lagerordnung durch Häftlinge ist dem Wachsturmführer schriftlich auf dem Dienstweg zu melden. Führerschaft gerügt. Zivilbesuche nur sonntags von 14-16 Uhr im Tagesraum."@deu . "Art: Durchschrift vom Original"@deu . "19.07.1934" . "Nicht angeführt (Wachsturmbefehl)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Wachsturmbefehl)."@deu . .