Unterbringung von Isolierungshäftlingen.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-201-049-010-062_0160a_jpg an entity of type: Record

31.12.1943 
062/0160a.jpg 
Unterbringung von Isolierungshäftlingen. 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz I-III, Groß-Rosen, Natzweiler, Stutthof, Lublin, Ravensbrück und HerzogenbuschAuf Anordnung des Reichsführers-SS wurde bei gewissen Fällen die Schutzhaftentlassung umgewandelt in Isolierungshaft mit Aufenthaltsbeschränkung der Art, daß dem Häftling die Möglichkeit zum Tragen von Zivilkleidung gegeben wurde und er lediglich durch eine Armbinde kenntlich gemacht werden sollte.Sie sollten in einer besonderen Baracke untergebracht werden. Diese Regelung soll in den Männer-Konzentrationslagern und im Frauenkonzentrationslager Ravensbrück eingeführt werden. 
Reichssicherheitshauptamt-IV C 2 H.Nr.W 19 853 vom 12.12.1943 

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