"Adressat: Kommandanten der Konzentrationslager Sachsenburg, Dachau, Lichtenburg, Bad Sulza, SachsenhausenGegen eine von der Geheimen Staatspolizei verfügte Entlassung oder Beurlaubung eines Häftlings steht dem Kommandanten das Einspruchsrecht beim Reichsführer-SS zu. Der Einspruch muss eingehend sachlich begründet sein, Schutzhaftakte und ärztlicher Befund über Haftfähigkeit evtl. beigefügt."@deu . "Art: Abschrift"@deu . "06.11.1936" . "Entlassung und Beurlaubung von Häftlingen."@deu . . . . "Entlassung und Beurlaubung von Häftlingen."@deu . .