Entlassung und Beurlaubung von Häftlingen.

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Entlassung und Beurlaubung von Häftlingen. 
Entlassung und Beurlaubung von Häftlingen. 
06.11.1936 
Art: Abschrift 
Adressat: Kommandanten der Konzentrationslager Sachsenburg, Dachau, Lichtenburg, Bad Sulza, SachsenhausenGegen eine von der Geheimen Staatspolizei verfügte Entlassung oder Beurlaubung eines Häftlings steht dem Kommandanten das Einspruchsrecht beim Reichsführer-SS zu. Der Einspruch muss eingehend sachlich begründet sein, Schutzhaftakte und ärztlicher Befund über Haftfähigkeit evtl. beigefügt. 

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