"Auf die Anordnungen LKA S3 (178)33 vom 06.10.1933 und LKA S3A (31)33 vom 03.12.1933 wird hingewiesen.Vorbeugung bei Fluchtgefahr, besonders der ehemaligen Marxistenführer, ist:a) scharfe Aufsichtb) Häftling von der Außenarbeit ausschließenc) unter Umständen gesonderte Sicherungsverwahrungd) Lagerleitung muss sich gut über den Häftling informieren.Nichtbefolgung aller der o. a. Vorschriften = Strafe."@deu . "Art: Abschrift"@deu . "23.01.1934" . "Nicht angeführt (Fluchtgefahr - ehemals führende Marxisten)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Fluchtgefahr - ehemals führende Marxisten)."@deu . .