Einstweilige Verfügung (Ausstoßung aus der NSDAP).

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Einstweilige Verfügung (Ausstoßung aus der NSDAP). 
Einstweilige Verfügung (Ausstoßung aus der NSDAP). 
18.08.1934 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Staf. Pg. Willi Veller u. a. in WuppertalGemäß § 4 Abs. 7 der Satzung werden im Einverständnis mit dem Vorsitzenden des Obersten Parteigerichts wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 2a und b der Satzung 7 Führungskräfte des Konzentrationslagers Kemna aus der NSDAP ausgestoßen.Gründe: Sie haben 1933 und 1934 als Führer der SA Mißhandlungen schwerster Art an Schutzhäftlingen des Lagers Kemna geduldet bzw. sich daran beteiligt. 

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