"Mit Wirkung vom 10.07.1941 gelten für das Ersatzheer folgende Bestimmungen:I. ErholungsurlaubII. Landwirtschafts- und ErnteurlaubIII. SonntagsurlaubIV. SonderurlaubAusführliche Angaben hierzu.(Dok. unvollständig)."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "05.07.1941" . "Urlaub im Ersatzheer."@deu . . . . "Urlaub im Ersatzheer."@deu . .