"1.) Aufstellung der am 15.04.1941 neu einzurichtenden Standortverwaltungen.2.) Die vorläufige Dienstanweisung für die Leiter von SS-Standortverwaltungen liegt bei.3.) Folgenden Standortverwaltungen obliegt die Zahlung von Friedensgebührnissen: Hamburg, Nürnberg.4.) Die Standortverwaltung Stettin unterhält und bewirtschaftet außerdem die Liegenschaften des Standorts Stralsund. Die Standortverwaltung Warschau meldet bis zum 25.04.1941 die SS-Unterkünfte, die von ihr außerhalb Warschaus betreut werden.5.) Die Leiter der Standortverwaltungen melden bis zum 25.04.1941 die Personalbesetzung der Dienststellen.(Ohne Anlagen)."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "07.04.1941" . "Errichtung von Standortverwaltungen."@deu . . . . "Errichtung von Standortverwaltungen."@deu . .