"Die Ziff. 1-6 umfassen Anordnungen über den obigen Betreff. Grundlage bilden die Allgemeinen Heeresmitteilungen 1940 Nr. 1 256, sowie die Richtlinien in Anlage 5 der Verg. des Kommandos der Waffen-SS, Abteilung MOB Fi/Ma. vom 30.07.1940Die Kommandeure und Dienststellenleiter werden für die Durchführung der oben gegebenen Anordnungen besonders verantwortlich gemacht.Zum 05.03.1941 ist dem Kommando der Waffen-SS Vollzugsmeldung zu erstatten."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "15.01.1941" . "Nachträgliche Erfassung und Ausstellung von Karteimitteln (Wehrpass, Suchkarten usw.)."@deu . . . . "Nachträgliche Erfassung und Ausstellung von Karteimitteln (Wehrpass, Suchkarten usw.)."@deu . .