"Das RVM bittet, den Weihnachts- und Neujahrsverkehr in der Zeit vom 20.12.1940 - 26.12.1940 und vom 31.12.1940 - 06.01.1941 durch Urlauber nicht zu belasten.Weihnachtsurlaub kann gewährt werdena) an Verwundete,b) an Verheiratete undc) an Männer die 1/2 Jahr nicht in Urlaub gewesen sind."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "07.11.1940" . "Weihnachtsurlaub."@deu . . . . "Weihnachtsurlaub."@deu . .