"I. Zuständigkeit und Personenkreis der SS-Wehrüberwachung.II. Die Richtlinien der SS-Wehrüberwachung.III. Besondere Maßnahme der Erg.-Stellen zur Durchführung einer ordnungsgemäßen SS-Überwachung.IV. Das Wehrdienstverhältnis wurde durch Verfügung des Oberkommandos der Wehrmacht; Az. 12.1.1210 AHA/Ag./E (IIIc) vom 23.07.1940 für Reservisten festgesetzt. Nr. 6600/40 (genaue Erklärung hierzu)."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "14.08.1940" . "Nicht angeführt (Wehrüberwachung der Angehörigen der Waffen-SS)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Wehrüberwachung der Angehörigen der Waffen-SS)."@deu . .