"Im Anschluß an den Befehl vom 26.04.1940 (I137, Folio 112) wird angeordnet, daß die Urlaubsbegrenzung der Wehrmacht - Allgemeine-Heeres-Mitteilungen vom 07.03.1940 Blatt 6, Ziff. 295) auch für die Orpo, Waffen-SS und Allgemeine SS gelten.Die SS- und Polizeiverbände im GG und im neuen deutschen Ostraum haben die einschränkenden Maßnahmen der Urlaubsbegrenzung besonders zu überwachen."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "08.05.1940" . "Urlaubsbegrenzung."@deu . . . . "Urlaubsbegrenzung."@deu . .