"Zur gleichmäßigen Behandlung der Urlaubsfrage für alle Angehörigen der Waffen-SS ordne ich an, daß die Bestimmungen im Heeresverordnungsblatt Teil C Blatt 9, Nr. 374 für die Waffen-SS sinngemäß anzuwenden sind.(Text wörtl. übernommen)."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "19.04.1940" . "Urlaubsregelung für die Waffen-SS während des Krieges."@deu . . . . "Urlaubsregelung für die Waffen-SS während des Krieges."@deu . .