"1.) Dem Kommandanten der SS-Sonderlager, z. Zt. SS-Staf. Pister vom SS-Hauptamt, werden die Disziplinarbefugnisse des Führers einer VT-Standarte gemäß DBO Anlage 1a übertragen. Dies gilt für alle SS-Angehörigen der Wachmannschaften bei den SS-Sonderlagern.2.) Die nächsthöheren Disziplinar- und Beschwerdeinstanzen sind die jeweiligen Höheren SS- und Polizeiführer für die in ihrem Oberabschnittgebiet befindlichen SS-Sonderlager.Diese üben die ihnen als Oberabschnittsführer zustehenden Disziplinarbefugnisse aus."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "23.11.1939" . "Wachpersonal des SS-Sonderlagers Hinzert bei Hermeskeil und weiterer SS-Sonderlager."@deu . . . . "Wachpersonal des SS-Sonderlagers Hinzert bei Hermeskeil und weiterer SS-Sonderlager."@deu . .