Unmittelbare Einweisung von Häftlingen in das Arbeitserziehungslager Hinzert durch die Kreispolizeibehörde im Auftrag der Kripo.
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23.05.1944
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Unmittelbare Einweisung von Häftlingen in das Arbeitserziehungslager Hinzert durch die Kreispolizeibehörde im Auftrag der Kripo.
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Kreisverwaltung AhrweilerEinzuweisen sind aufgegriffene arbeitsvertragsbrüchige und wiederholt arbeitsunwillige ausländ. Zivilarbeiter. Die Einweisungsentscheidung in das Arbeitserziehungslager trifft die Kreispol.-Behörde und die Einweisung der Häftlinge erfolgt mit Einlieferungsschein, Personalbogen und ärztl. Attest über Haft-, Lager- und Arb.-Fähigkeit. Vernehmung der Häftlinge bei Orts- oder Kreispol.-Behörde oder im Lager. Über Dauer der Arb.-Erziehungshaft und Verbleib der Häftlinge nach Entlassung aus dem Lager entscheidet die Sicherheitspolizei. Als Anlage (3-6) Vorlage eines Einlieferungsscheines, eines Personalbogens und ärztl. Attestes.