Unmittelbare Einweisung von Häftlingen in das SS-Sonderlager - Arbeitserziehungslager Hinzert durch Kreispol.-Behörden im Auftrag der Staatspolizei.

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Unmittelbare Einweisung von Häftlingen in das SS-Sonderlager - Arbeitserziehungslager Hinzert durch Kreispol.-Behörden im Auftrag der Staatspolizei. 
Unmittelbare Einweisung von Häftlingen in das SS-Sonderlager - Arbeitserziehungslager Hinzert durch Kreispol.-Behörden im Auftrag der Staatspolizei. 
30.08.1944 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Kreisverwaltung AhrweilerDie arbeitsvertragsbrüchigen ausländ. Zivilarb. (auch Frauen) sind wie bisher nach den Anordnungen der Kreispol.-Behörde festzunehmen und zu vernehmen. Jeweils am Dienstag sind die Haft-, Lager- und arbeitsfähigen Häftlinge mit Unterlagen bei der Staatspolizeistelle Koblenz einzuliefern, von hier Weitertransport ins Arbeitserziehungslager. Nach Haftverbüßung sind die Häftlinge von der Staatspolizeistelle Koblenz abzuholen. Abholungstermin wird dem Arb.-Geber mitgeteilt. 

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