Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den bes. Gebieten.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-201-028-009-053_0482a_jpg an entity of type: Record

24.06.1942 
053/0482a.jpg 
Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den bes. Gebieten. 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Adressat: Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, BerlinEine größere Anzahl von Personen, die im bes. franz. Gebiet festgenommen wurden, sind bis zur Hauptverhandlung vor dem Sondergericht in das Lager Hinzert überführt. Angehörige und Bekannte der verhafteten Personen sind aus Abschreckungsgründen in Ungewissheit über das Schicksal der Häftlinge zu lassen. Regelung bei Todesfällen: a) Benachrichtigung der Angehörigen unterbleibt; die Leiche wird am Sterbeort im Reichsgebiet beigesetzt; c) Beisetzungsort wird nicht bekannt gegeben. 
Rd. Erl. 14 n 16.18 WR (I 3/4) Nr. 242/42 g - vom 16.04.1942 

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