Maulkorbzwang für Diensthunde in Verkehrsmitteln für den Personenverkehr.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-201-028-006-053_0319a_jpg an entity of type: Record
Maulkorbzwang für Diensthunde in Verkehrsmitteln für den Personenverkehr.
Maulkorbzwang für Diensthunde in Verkehrsmitteln für den Personenverkehr.
09.02.1944
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Konzentrationslager Auschwitz, Bergen-Belsen, Buchenwald, Dachau, Flossenbürg, Groß-Rosen, Herzogenbusch, Lublin, Mauthausen, Natzweiler, Neuengamme, Ravensbrück, Sachsenhausen, Stutthof, Sonderlager HinzertDiensthunden ist in jedem Fall ein Maulkorb anzulegen.Bei Schadensfällen durch das Verhalten des Hundes ist nur der Geschädigte festzustellen, Erklärungen sind zu unterlassen.Über den Vorfall ist der Hundestaffel Meldung zu erstatten.