Einsatz der Hundestaffeln in den Konzentrationslagern.

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Einsatz der Hundestaffeln in den Konzentrationslagern. 
Einsatz der Hundestaffeln in den Konzentrationslagern. 
16.07.1943 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Konzentrationslager Auschwitz, Bergen-Belsen, Buchenwald, Dachau, Flossenbürg, Groß-Rosen, Herzogenbusch, Hinzert, Lublin, Mauthausen, Natzweiler, Neuengamme, Ravensbrück, Sachsenhausen, Stutthof u. a.Es wird befohlen:1. Den Einsatzbefehl für die Diensthunde gibt der Lagerkommandant.2. Sämtliche Hundeführer müssen dem SS-T. Wachsturmbann unterstellt sein.3. Diensthunde dürfen nur ausgebildeten Hundeführern anvertraut werden, ausgebildete Diensthundeführer dürfen nicht in anderen Dienststellungen verwendet werden.4. Berichten über Häftlingsflucht sind in Zukunft die Einsatzmeldungen der Hundestaffeln beizufügen. 

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